Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08   

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OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08 (https://dejure.org/2009,2665)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2009 - 14 U 115/08 (https://dejure.org/2009,2665)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 14 U 115/08 (https://dejure.org/2009,2665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Architektenvertrag: Festgelegter Kostenrahmen gilt als vereinbartes Kostenlimit

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Wichtiges Urteil zur Vereinbarung eines Kostenlimits

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Architektenvertrag: Festgelegter Kostenrahmen gilt als vereinbartes Kostenlimit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Haftung für Baukostenlimits - Trendwende in der Rechtsprechung zum Umgang mit Kostenobergrenzen im Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarter "Kostenrahmen" überschritten: Architekt haftet! (IBR 2009, 217)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1177
  • MDR 2010, 676
  • NZBau 2009, 663
  • BauR 2009, 549
  • BauR 2009, 997
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01

    Zur Honorarforderung aus einem Architektenvertrag bei versagter Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Falls - wie hier - kein anderer Vertragsinhalt erwiesen ist, verkörpert sich zudem in einem vom Bauherrn gebilligten und der Genehmigungsbehörde vorgelegten Plan der dort vorgesehene Bau als Vertragsgegenstand des Architektenvertrages (vgl. OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 11).

    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Zwar wird auch die Auffassung vertreten, dass eine Minderung des gesamten Honoraranspruchs auf Null in Betracht kommen könne, wenn der Bauherr nach Vorliegen einer Planung, die einen vertraglich vereinbarten Kostenrahmen nicht einhält, von der Durchführung des Bauvorhabens absieht und die Pläne verwirft, weil sie für ihn aus wirtschaftlichen Gründen unbrauchbar sind (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 410 - juris-Rdnr. 63 m.w.N.; ähnlich auch BGH, NJW 1999, 3554 - juris-Rdnr. 39 und NJW 1997, 3017 [BGH 05.06.1997 - VII ZR 124/96] - juris-Rdnr. 22).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Zwar wird auch die Auffassung vertreten, dass eine Minderung des gesamten Honoraranspruchs auf Null in Betracht kommen könne, wenn der Bauherr nach Vorliegen einer Planung, die einen vertraglich vereinbarten Kostenrahmen nicht einhält, von der Durchführung des Bauvorhabens absieht und die Pläne verwirft, weil sie für ihn aus wirtschaftlichen Gründen unbrauchbar sind (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 410 - juris-Rdnr. 63 m.w.N.; ähnlich auch BGH, NJW 1999, 3554 - juris-Rdnr. 39 und NJW 1997, 3017 [BGH 05.06.1997 - VII ZR 124/96] - juris-Rdnr. 22).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 162/99

    Aufklärungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06

    Pflicht eines Architekten zur Abgabe eines Hinweises auf ein Genehmigungsrisiko

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
  • OLG Naumburg, 11.04.2001 - 2 U 100/99

    Überschreitung des Architektenhonorars wegen Kostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Eine solche Kostenschätzung genügt jedoch allein noch nicht, um eine vertragliche Vereinbarung einer Bausummenobergrenze zu bejahen (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2001, 410 und OLG.
  • OLG Schleswig, 26.03.2002 - 3 U 45/00

    Haftung des Architekten wegen Überschreitung des Kostenrahmens

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Schleswig, OLGR 2002, 272 - juris-Rdnr. 44).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 172/98

    Vereinbarung einer Baukostenobergrenze mit dem Architekten

  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    Dem Architekten sind dabei diejenigen Arbeiten, die bis zur Herbeiführung der Entscheidungsreife bezüglich der Durchführung des Bauvorhabens geleistet worden sind, auch dann zu vergüten, wenn sich herausstellt, dass mit der bis dahin ins Auge gefassten Planung der avisierte oder ggf. auch schon vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 07. Januar 2009 - 14 U 115/08, Rn. 18 mwN, juris).

    Die hierfür erforderlichen Leistungen der Klägerin sind als solche - auch nach dem Vortrag des Beklagten - mangelfrei erbracht (vgl. Senat, Urteil vom 07. Januar 2009 - 14 U 115/08, Rn. 19, juris).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09

    Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher

    Einseitige Vorstellungen des Auftraggebers reichen demgegenüber nicht aus, selbst wenn der Planer sie zur Kenntnis genommen haben sollte, ohne akzeptierend darauf zu reagieren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009 - 14 U 115/08 -, juris, Absatz-Nr. 7 mwN).
  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu

    Eine Nachbesserungsfähigkeit im Hinblick auf eine fehlerhafte Kostenermittlung besteht nur dann, wenn Modifizierungen in der Planung zu einer dem Bauherren noch zumutbaren und vom Vertragsgegenstand noch gedeckten Planungsabweichung führen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1177, 1178; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/01
    Einseitige Vorstellungen des Auftraggebers reichen demgegenüber nicht aus, selbst wenn der Planer sie zur Kenntnis genommen haben sollte, ohne akzeptierend darauf zu reagieren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009 - 14 U 115/08 -, [...], Absatz-Nr. 7 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

    Denn ein Bau-Soll kann auch auf die Weise vereinbart werden, dass die Parteien in Kenntnis einer bestimmten Vorplanung einen Architektenvertrag schließen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009, 14 U 115/08).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05   

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https://dejure.org/2007,16765
OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05 (https://dejure.org/2007,16765)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.11.2007 - 8 U 158/05 (https://dejure.org/2007,16765)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. November 2007 - 8 U 158/05 (https://dejure.org/2007,16765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 AGBG; § 307 Abs. 1 BGB
    Formularmäßige Beschränkung der Haftung auf versicherbare Schäden im Einheitsarchitektenvertrag

  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Beschränkung der Haftung auf versicherbare Schäden im Einheitsarchitektenvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Beschränkung der Haftung auf versicherbare Schäden im Einheitsarchitektenvertrag

  • ibr-online

    Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden": unwirksam!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden": Verstoß gegen das Transparenzgebot! (IBR 2009, 98)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 678
  • BauR 2009, 122
  • BauR 2009, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05
    Denn die Höhe des Schadensersatzanspruchs bestimmt sich nach den Kosten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BGH NJW 1996, 2652, 2654 [BGH 12.07.1996 - V ZR 117/95] ; MK-Oetker, BGB , 5. Aufl., § 249 Rn. 305 m. w. N.).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05
    Eine solche Benachteiligung wird u. a. dann angenommen, wenn gegen das "Transparenzgebot" verstoßen wird (vgl. BGH NJW 1989, 222, 224 [BGH 24.11.1988 - III ZR 188/87] ).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05
    Soweit sich der Beklagte auf das von ihm angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.09.1985 (Az. VII ZR 50/84 - Versicherungsrecht 1986, 37), beruft, ist dieses nicht einschlägig.
  • OLG Stuttgart, 10.10.1991 - 13 U 190/90

    Haftungsbeschränkung im Einheits-Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05
    Der Vertragspartner des Architekten kennt die Versicherungsbedingungen nicht; er weiß nicht, welche Schäden versichert sind und welche nicht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.1991 - 13 U 190/90 - IBR 1992, 280; Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Auflage, Rz. 581; Löffelmann/Fleischmann/Ihle, Architektenrecht, 5. Auflage, Rn. 2089).
  • OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11

    Anspruch gegen einen Architekten auf Vorschusskosten sowie Schadensersatz wegen

    Für die Kläger als Vertragspartner ist nicht erkennbar, welche Schäden versichert sind und welche nicht (vgl. derartigen Klauseln nur OLG Braunschweig, BauR 2009, 122; OLG Stuttgart, zitiert in Fn. 181 bei Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2724; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 1679; Hartmann in FS Locher, S. 337).
  • KG, 01.03.2011 - 7 U 48/10

    Schadensersatzanspruch wegen Vorliegens eines Verstoßes eines Architekten gegen

    Diese Haftungsbeschränkung verstößt gegen das Transparenzverbot, weil kein Aufzählung der nicht versicherten Schäden erfolgt und die Beschränkung auf die Honorarhöhe völlig unangemessen ist (OLG Braunschweig BauR 2009, 122 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13.Aufl., Rn.2724; Locher/ Koeble/ Frick, HOAI , 10.Aufl., Einl. Rn. 242, 244).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.04.2007 - 19 U 131/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7448
OLG Frankfurt, 13.04.2007 - 19 U 131/05 (https://dejure.org/2007,7448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2007 - 19 U 131/05 (https://dejure.org/2007,7448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2007 - 19 U 131/05 (https://dejure.org/2007,7448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 2 Nr 2 AIHonO, § 251 BGB, § 280 BGB, § 633 Abs 2 BGB
    Architektenhaftung: Leistungspflichten des Architekten im Rahmen der Vorplanung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    (Architektenhaftung: Leistungspflichten des Architekten im Rahmen der Vorplanung)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    BGH gibt Hinweise für Planer - Planungsmangel: Bei "Sowiesokosten" entfällt die Schadenersatzpflicht

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorplanung: Architekt muss auf gegebenenfalls erforderliche Nachbareinwilligungen hinweisen und Alternativen aufzeigen! (IBR 2009, 94)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 125
  • BauR 2009, 129
  • BauR 2009, 549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2007 - 19 U 131/05
    Überdies kann sich der bauplanende Architekt gegenüber dem Bauherrn zu seiner Entlastung nicht darauf berufen, dass der Fehler bei seiner Planung bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung aufgedeckt und verhindert worden wäre (BGH NJW-RR 1989 S. 86).
  • BGH, 10.08.2008 - VII ZR 94/07

    Vorplanung: Architekt muss auf gegebenenfalls erforderliche Nachbareinwilligungen

    OLG Frankfurt/Main - Az. 19 U 131/05 vom 13.04.2007;.
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